ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Einrichtungen und der Leistungen der Happylab Deutschland GmbH (in weiterer Folge “Happylab” oder “Betreiber” genannt) durch die registrierten Kunden (nachfolgend „Mitglieder“), und für alle sonstigen Kunden die Leistungen jedweder Art beziehen (z.B. Workshops). Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Happylab abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung der Einrichtungen und Inanspruchnahme der Leistungen des Happylab berechtigt sind.

Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

Das Happylab stellt den Mitgliedern während der Öffnungszeiten nach einer Unterweisung in die sichere Nutzung der Räumlichkeiten, der Geräte und der Maschinen diese Räumlichkeiten inkl. verschiedener Geräte und handwerklicher Maschinen zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung.

Es obliegt den Mitgliedern selbst zu beurteilen, ob die berechtigten Personen in grundsätzlich geeigneter physischer und psychischer Verfassung sind, um das Angebot des Happylab zu nutzen. Eine diesbezügliche Überprüfung findet durch das Happylab nicht statt.

Das Happylab gewährt den Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten, Maschinen und sonstigen Einrichtungen jedoch ausschließlich nach Absolvierung von Unterweisungen, die in die sichere Nutzung einführen und nur wenn sich die berechtigte Person mit ihrer Membercard ausweist.

Registrierung und Vertragsabschluss zur Mitgliedschaft

Die Angebote des Happylab sind unverbindlich, das Happylab ist nicht verpflichtet Mitglieder zu akzeptieren. Der Mitgliedsvertrag kommt durch Anmeldung über die Happylab-Website oder mittels unterschriebenem Anmeldeformular zustande. Das Happylab kann innerhalb der ersten Woche den Vertrag einseitig ohne Angabe von Gründen strornieren.

Für bestimmte Schulungen und Workshops, die über den Rahmen der Mitgliedschaft hinausgehen, werden mit dem Mitglied gesonderte Bedingungen vereinbart.

Jedes Mitglied darf sich nur einmal registrieren und nur ein Mitgliederprofil anlegen.

Das Mitglied versichert, dass:

  • alle bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
  • es noch nicht Mitglied des Happylab ist, bzw. eine frühere bestehende Registrierung nicht durch das Happylab abgelehnt oder storniert wurde.
  • es weiß, dass eine Übertragung der Mitgliedschaft und der damit verbundenen Nutzungsrechte auf eine andere Person nicht gestattet ist.
  • es Änderungen persönlicher Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse, Anschrift und Zahlungsdaten) unverzüglich bekanntgeben wird. Alle Schäden und Mehraufwendungen auf Grund falscher oder verspäteter Angaben gehen zu Lasten des Mitglieds.
  • es im Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten Mitglied werden. Die Nutzungsrechte sind außerdem aus Sicherheitsgründen eingeschränkt. Bestimmte Geräte dürfen von dieser Mitgliedergruppe nicht benutzt werden. Dies betrifft insbesondere die Holz- und Metallwerkstatt.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden und dürfen das Happylab nur ausnahmsweise im Rahmen von bestimmten Veranstaltungen in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Eine Benutzung der Maschinen und Gerätschaften ist Minderjährigen nur unter Aufsicht und Haftungsübernahme eines*einer Erziehungsberechtigten gestattet. Etwaige Altersbeschränkungen und/oder Begleitpflichten durch Erziehungsberechtigte bei bestimmten Kursen sind in den jeweiligen Veranastaltungsinformationen enthalten.

Membercard

Unmittelbar nach der Registrierung auf der Website und der Unterfertigung des Anmeldeformulars kann das Mitglied die Membercard im Happylab zu den Front Desk Service Zeiten abholen.

Jede Membercard wird mit dem Namen und der Mitgliedsnummer des jeweiligen Mitglieds bedruckt. Jede berechtigte Person hat die Membercard sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt zu verwahren. Jeder Verlust der Membercard oder ihre Beschädigung ist umgehend dem Happylab zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Membercard unverzüglich gesperrt. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Membercard wird für die Neuausstellung ein Unkostenbeitrag laut Preisliste auf der Website in Rechnung gestellt.

Der Zugang zu den Happylab-Werkstätten ist nur mit der Membercard möglich. Die Membercard ist nur für den persönlichen Gebrauch der berechtigten Person bestimmt. Sie ist nicht übertragbar und darf daher nicht an Dritte überlassen werden. Erfolgt trotzdem eine Weitergabe der Membercard an Dritte, so haftet das Mitglied gegenüber dem Happylab für durch den Missbrauch verursachte Schäden. Weiters folgt eine Geldstrafe laut jeweils aktueller Preisliste auf der Happylab Website, sofortige Sperre der Mitgliedskarte und ggf. Ausschluss vom Happylab ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge. Ein Weiterarbeiten an einer Maschine unter fremdem Namen kommt einer Kartenweitergabe gleich. 

Das Mitglied ist verpflichtet, das Happylab sofort zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten hat oder den Mitgliederzugang missbraucht.

Hausordnung

Die aushängende Hausordnung ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen und vom Mitglied immer zu beachten und einzuhalten. Die Hausordnung kann auf der Happylab-Website abgerufen werden.

Leistungen des Happylab

Das Happylab behält sich Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten und Leistungen vor.

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist das Mitglied grundsätzlich entsprechend der gewählten Nutzungsvariante berechtigt, die Räumlichkeiten und die dort vorhandenen Geräte im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit während der Öffnungszeiten eigenverantwortlich zu nutzen. Es werden unterschiedliche Mitgliedschaften mit unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten.

Die Verwendung bestimmter Geräte oder Maschinen sowie der Zutritt zu einzelnen Bereichen oder Räumlichkeiten ist nur nach erfolgreicher Absolvierung einer speziellen Einschulung gestattet. Diese Maßnahme ist für den Schutz der Mitglieder unerlässlich.

Die Mitarbeiter*innen des Happylab sind dazu berechtigt, jederzeit die Mitglieder auf deren Eignung zur Benutzung von bestimmten Geräten zu überprüfen und diesen bei Fehlen der entsprechenden Eignung die Nutzung zu untersagen.

Der Zutritt zum Happylab ist nur berechtigten Personen mit Membercard gestattet. Das Happylab kann entsprechende Zugangskontrollen im Eingangsbereich durchführen, um sicherzustellen, dass sich keine unbefugten Personen in den Räumlichkeiten aufhalten.

Grundsätzlich gilt für die Gerätenutzung im Happylab das First-Come-First-Served Prinzip. Wenn also ein Gerät frei ist, kann es benutzt werden. Ist das Gerät belegt oder warten auch andere Mitglieder auf das Gerät, so hat man sich untereinander abzusprechen. Optional können die Geräte auch online reserviert werden. Reservierungen haben Vorrang. Natürlich kann das Gerät auch nach Ende der Reservierung weiter benutzt werden, sofern nicht eine andere Reservierung vorliegt. Es gilt dann wieder First-Come-First-Served. Reservierungen werden grundsätzlich laut jeweils aktueller Preisliste auf der Happylab Website verrechnet. Je nach Mitgliedschaft kann allerdings ein bestimmtes Kontingent an Freireservierungen verfügbar sein. Reservierungen können bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin kostenfrei online storniert werden. Wird eine Reservierung nicht rechtzeitig storniert und nicht in Anspruch genommen, so wird sie in jedem Fall verrechnet.

Die Nutzungszeit an den Maschinen wird über Happylab Coins verrechnet. Je nach Mitgliedschaft steht ein bestimmtes monatliches Kontingent, vergleichbar mit Freiminuten bei deinem Handytarif, zur Verfügung. Nicht verbrauchte Happylab Coins aus dem monatlichen Kontingent werden nicht ins nächste Monat mitgenommen. Stichtag ist der Beginn der jeweiligen Zahlungsperiode. Coins aus Zusatzpaketen gelten über Monatsgrenzen hinweg. Coins verfallen bei Beendigung der Mitgliedschaft und werden nicht ausbezahlt. Nutzungen über das Kontingent hinaus werden zu den Tarifen laut jeweils aktueller Preisliste auf der Happylab Website verrechnet.

Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Hausordnung, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch Mitarbeiter*innen des Happylab und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

Die Mitglieder verpflichten sich nur die Geräte und Maschinen zu verwenden, für die sie nach einer entsprechenden Einschulung zugelassen wurden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Sobald ein möglicher Mangel, Schaden, Verschleiß oder ein Sicherheitsrisiko bei einem Gerät oder einer Maschine festgestellt wird, hat die Nutzung sofort eingestellt zu werden und sind die Mitarbeiter*innen des Happylab persönlich oder per E-Mail zu informieren.

Alle Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb gewährleistet wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

Das anwesende Personal des Happylab ist berechtigt Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit und Einhaltung der Hausordnung erforderlich sind. Diese Anweisungen von Mitarbeiter*innen des Happylab sind immer zu befolgen.

Der Betreiber behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, ein Mitglied, das den geordneten Betrieb stört oder gefährdet, aus den Räumlichkeiten zu verweisen und die Mitgliedschaft bzw. Berechtigung aus wichtigem Grund zu beenden.

Die Mitgliedschaft begründet kein Ausbildungsverhältnis und kein (freies) Dienstverhältnis. Die qualifizierten Mitarbeiter*innen führen lediglich eine Grundeinweisung und die unbedingt erforderlichen Sicherheitsunterweisungen durch. Nach erfolgreicher Absolvierung der Einschulungen verwendet das Mitglied die Geräte eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Die Mitarbeiter*innen des Happylab stehen in dieser Phase nur noch zu bestimmten Servicezeiten im Bedarfsfall zur Unterstützung zur Verfügung.

Das Mitglied ist hinsichtlich der Zeit der Benutzung des Happylab an die vertraglich vereinbarten Öffnungszeiten gebunden, im Übrigen jedoch völlig frei. Insbesondere besteht zu keinem Zeitpunkt eine Pflicht zur Anwesenheit im Happylab oder zur Durchführung irgendwelcher bestimmter Tätigkeiten.

Gutscheine

Der Happylab Gutschein kann vom Kunden im Happylab vor Ort als auch im Webshop käuflich erworben werden. Durch den Kauf und/oder die Verwendung des Happylab Gutscheins erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Sofern Gutscheine von Verbrauchern erworben werden, gilt für die Vertragsbeziehung auch das Konsumentenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung. 

Nachfolgende Bedingungen gelten für Happylab Gutscheine:

  1. Happylab Gutschein sind zu den Front Desk Service Zeiten im Happylab vor Ort einlösbar.
  2. Der Gutschein ist frei übertragbar.
  3. Die Barauszahlung oder der Eintausch gegen Bargeld ist ausgeschlossen.
  4. Happylab Wertgutscheine über einen festgelegten Euro-Betrag können zur vollständigen Zahlung oder Teilzahlung von Workshops, Mitgliedschaften, Dienstleistungen oder Ware verwendet werden.
  5. Mitgliedschaftsgutscheine können nur für die ausgewählte Art der Mitgliedschaft eingelöst werden. Falls die ausgewählte Art der Mitgliedschaft nicht mehr angeboten wird, kann der Kaufpreis des Gutscheins auch auf andere Mitgliedschaften angerechnet werden.
  6. Bei Diebstahl, Verlust, Unlesbarkeit, Beschädigung oder unbefugter Nutzung wird kein Ersatz geleistet.
  7. Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf ist unzulässig.
  8. Mit Happylab Gutscheinen gekaufte Waren können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden, sofern kein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht (zum Beispiel im Falle eines Mangels nach den Gewährleistungsvorschriften) besteht.
  9. Eine teilweise Einlösung des Happylab Gutscheins ist nicht möglich.
  10. Happylab Mitgliedschaftsgutscheine sind ein Jahr ab Kaufdatum einlösbar.

Vertragsdurchführung & unzulässige Nutzung

Das Mitglied ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft grundsätzlich nicht berechtigt, eigene technische Geräte und Maschinen mitzubringen und zu verwenden. Das Mitbringen und Verwenden von eigenen Geräten und Maschinen ist nur ausnahmsweise nach Abstimmung mit dem Happylab auf eigene Gefahr und Haftung des Mitglieds möglich.

Mitgebrachte Materialien dürfen nur dann mit den Geräten und Maschinen das Happylab bearbeitet werden, wenn diese dafür vorgesehen und geeignet sind. Bei bestimmte Maschinen ist die Verwendung selbst mitgebrachter Materialien nicht zulässig.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Happylab Infrastruktur. Aufgrund von geschlossenen Veranstaltungen, technischen Defekten, behördlich angeordneten Betriebseinschränkungen oder anderen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Happylab oder auch das ganze Happylab vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.

Das Happylab ist jeweils von 24. Dezember bis 6. Jänner des Folgejahres geschlossen. Dieser Zeitraum wird für Inventur, Jahresabschluss und umfassende Wartungsarbeiten genutzt. Während dieser Zeit steht das Happylab auch Inhabern von Zusatzpaketen nicht zur Verfügung. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.

Veränderungen jeder Art an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen sind nicht gestattet, es sei denn das Happylab gibt im Einzelfall ihre ausdrückliche Genehmigung dazu.

Die Einrichtungen des Happylab dürfen nicht für illegale Zwecke, insbesondere für Schwarzarbeit, genutzt werden. Zuwiderhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht, und führt zu lebenslanger Sperre.

Abmeldung, Kündigung und Vertragsbeendigung

Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Zahlungsperiode gekündigt werden. Bei Verträgen die vor 18.05.2021 abgeschlossen wurden, können abweichende Kündigungsfristen gelten. Diese sind für das jeweilige Mitglied im Members-Portal ersichtlich. Eine Kündigung hat per Email an die offizielle Kontaktadresse des Happylab zu erfolgen. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich.   

Das Happylab kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung vorzeitig beenden, wenn ein wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung vorliegt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, seine Membercard unerlaubt weitergibt, die vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt oder ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt oder Anweisungen von Mitarbeitern*innen des Happylab nicht Folge leistet.

Ruhend stellen

Alternativ zur Kündigung kann einen Mitgliedschaft für maximal sechs Monate ruhend gestellt werden. Es gelten dafür die gleichen Fristen und Termine wie bei der Kündigung. Für eine Ruhendstellung muss der Zeitpunkt der Reaktivierung der Mitgliedschaft grundsätzlich bereits bei der Ruhendstellung bekannt gegeben werden. Wird kein Termin explizit bekannt gegeben, wird von der Maximaldauer von sechs Monaten ausgegangen. Nach der Ruhendstellung läuft die Mitgliedschaft automatisch zu den vorherigen Konditionen weiter. Im Unterschied zur Kündigung bleiben Geräteberechtigungen, die durch Einschulungen erworben wurden, über die Ruhendstellung hinaus erhalten. Auch beginnt nach der Reaktivierung keine neuerliche Mindestvertragsdauer zu laufen. Eine Ruhendstellung kann einmal pro Kalenderjahr erfolgen. Maßgeblich dafür ist das Datum des ersten Tages der Ruhendstellung.

Up-/Downgrade

Ein Wechsel zu einem höherwertigen Tarifmodell ist jederzeit möglich. Die Verrechnung erfolgt aliquot und taggenau. Ein Wechsel zu einem niederwertigen Tarifmodell ist jeweils unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Zahlungsperiode möglich.Im Zuge des Up- bzw. Downgrades wird eine neuer Vertrag zu den jeweils aktuell gültigen Bedingungen abgeschlossen. Jeder Wechsel muss schriftlich erfolgen. 

Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag wird abhängig von der Mitgliedschaft monatlich oder jährlich bezahlt und wird am Tag der Anmeldung im Voraus fällig. Jeweils nach Ablauf der Zahlungsperiode (Monat bzw. Jahr) wird der Beitrag für die Folgeperiode fällig. Etwaige Gebühren für Reservierungen, Maschinennutzung, Materialien oder sonstiges werden jeweils mit der Leistungserbringung fällig. Die fälligen Zahlungen werden spätestens zu Beginn des Folgemonats per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitglieds abgebucht.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates erfolgt bei der Anmeldung. Änderungen der Kontoverbindung müssen unverzüglich und schriftlich dem Happylab bekannt gegeben werden. Sollte im Laufe der Mitgliedschaft eine Abbuchung vom Konto, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, fallen Bearbeitungsgebühren laut jeweils aktueller Preisliste auf der Happylab Website an.

Haftung und Haftungsausschluss

Das Mitglied ist für die Auswahl, Nutzung und die Eignung, soweit das Ergebnis der verwendeten Geräte und Maschinen seinen Zwecken und Fähigkeiten dient, ausschließlich selbst verantwortlich.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Unterlagen zur Einschulung, die ausgehängten Betriebsanweisungen und Nutzungshinweise aus dem Hersteller-Handbuch von Geräten und Maschinen zu lesen und zu befolgen sowie bei jeglichem Zweifel oder Unklarheit an der korrekten Benutzung die Nutzung sofort einzustellen und sich an qualifizierte Mitarbeiter*innen des Happylab zu wenden. Die angeführten Informationen sind bei der Maschine oder online für alle Mitglieder verfügbar.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Geräten und Maschinen, haften die Mitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Reparatur oder Wiederbeschaffung kann vom Happylab auf Kosten des Mitglieds durchgeführt oder beauftragt werden.

Für Schäden an Sachen und für Verlust und Beschädigung bei der Lagerung von Sachen, die die Mitglieder in die Räumlichkeiten eingebracht haben, wird keine Haftung übernommen. Dies umfasst auch entgeltlich gelagerte Sachen im Rahmen eines Storage-Paketes.

Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Datenschutz

Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Das Happylab ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern, sofern keine Hauptleistungspflichten des Mitgliedsvertrags betroffen sind. Die Änderung gilt als vom Mitglied genehmigt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs gilt der Vertrag als gekündigt. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Der Gerichtsstand ist Wien.