Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Der Vertrag zwischen INNOC und seinen Mitgliedern wird geregelt durch

2 Mitgliedschaft

Basis für die Inanspruchnahme des Happylabs ist die Mitgliedschaft im Verein INNOC. Es stehen mehrere Arten der Mitgliedschaft zur Auswahl. Eine aktuelle Liste ist auf www.happylab.at verfügbar.

2.1 Anmeldung

Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Geschäftsführung. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Das Formular kann postalisch, per Fax, eingescannt per Email gesendet oder persönlich einem Mitglied der Geschäftsführung übergeben werden. Die Kontaktdaten sind auf www.happylab.at verfügbar.

2.2 Wechsel

Ein Wechsel von Non-Profit Mitgliedschaft zu Business Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Die Differenz des Jahresbeitrags für das laufende Jahr wird sofort fällig.

Ein Wechsel von Business Mitgliedschaft zu Non-Profit Mitgliedschaft kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist erfolgen.

Jeder  Wechsel muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen.

2.3 Kündigung

Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss der Geschäftsführung mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilsmäßige Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge oder Gebühren.

2.4 Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zum 1. Jänner fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug von einem österreichischen Bankkonto.

3 Zusatzpakete

Voraussetzung für den Erwerb von Zusatzpaketen ist die Mitgliedschaft im Verein INNOC. Eine aktuelle Liste ist auf www.happylab.at verfügbar. Es besteht kein Anspruch auf Zusatzpakete. Die Anmeldung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

3.1 Anmeldung

Die Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Das Formular kann postalisch, per Fax, eingescannt per Email gesendet oder persönlich einem Mitglied der Geschäftsführung übergeben werden. Die Kontaktdaten sind auf www.happylab.at verfügbar.

Bei Zusatzpaketen mit Zutrittsberechtigung zum Happylab (Carpe Diem, Ad Infinitum) wird ein Chip-Schlüssel ausgegeben. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und einer aktuellen Meldebestätigung.

3.2 Wechsel

Ein Wechsel vom Zusatzpaket Carpe Diem zum Zusatzpaket Ad Infinitum ist jederzeit möglich. Die Differenz des Monatsbeitrags für das laufende Monat wird sofort fällig.

Ein Wechsel vom Zusatzpaket Ad Infinitum zum Zusatzpaket Carpe Diem kann nur jeweils zu Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Frist erfolgen.

Jeder  Wechsel muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen.

3.3 Kündigung

Die Kündigung eines Zusatzpaketes ist nur jeweils zu Quartalsende möglich. Die Kündigung muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Seitens INNOC kann ein Zusatzpaket bei fahrlässigem Handeln oder Gefahr im Verzug fristlos gekündigt werden.

Bei Kündigung eines Zusatzpaketes erfolgt keine anteilsmäßige Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

3.4 Zahlungsmodalitäten

Der Gebühren für Zusatzpakete sind im Voraus zum 1. jeden Monats fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug von einem österreichischen Bankkonto.

Ein etwaiger Schlüsseleinsatz ist bar bei Entgegennahme des Schlüssels zu entrichten.

4 Happylab

4.1 Zutrittssystem

Zutrittsberechtigte Personen können das Happylab mittels einem Chipschlüssel betreten. Nichtberechtigen Personen darf kein Zutritt gewährt werden.

4.2 Verfügbarkeit

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Laborinfrastruktur. Aufgrund von geschlossenen Veranstaltungen, technischen Defekten oder anderen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Happylab oder auch das ganze Happylab vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.

4.3 Haftung

Für persönliche Gegenstände im Happylab wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Gegenstände, die im Rahmen des Zusatzpaketes Storage in einem Spind gelagert werden.

5 Datenschutz

INNOC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Happylabs außerhalb der durch INNOC-Personal beaufsichtiten Öffnungszeiten erfasst INNOC Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Nutzungsbedingungen verwendet.

INNOC überwacht das Happylab teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzellfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

6 Schlussbestimmungen

Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zu diesem Vertrag ist Wien.

Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer vorbehalten.

Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.